Der Verein Offene Jugendarbeit Müllheim

 

Geschätzte Mitglieder, Gönner und Interessierte

Herzlichen Dank für Dein Interesse an unserem Verein und der Arbeit mit den Jugendlichen aus Müllheim und Umgebung. 
Unsere Jahresversammlung steht bevor. Der Vorstand hat die Einladung rechtzeitig an Mitglieder und Gönner versendet. 
(entscheidend für die Einteilung ob Mitglied oder Gönner, sind die Einzahlungen im Jahr 2024: Mitglieder Einzel; 30 CHF, Familie; 50 CHF. Entsprechend kannst Du Deiner Einladung entnehme, ob Du als Mitglied oder als Gönner eingeladen bist. Bei Differenzen bitte unbedingt Kontakt mit uns aufnehmen: admin@jugendarbeit-muellheim.ch)

Hier findest Du alle Unterlagen um dich vorab einzulesen.
Für Fragen oder Auskünfte stehen wir Dir gerne auch vorab jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf eine wiederum spannende Jahresversammlung. Dieses Mal wieder mit Infos direkt von den Jugendlichen. 

herzlichst der Vorstand

 

Traktanden Jahresversammlung vom 19. März 2025

Traktandenliste als PDF öffnen

Erläuterungen zu Punkt 7 (Traktandenliste):
Die Mitgliederbeiträge sind seit Vereinsgründung immer gleich geblieben, trotz Teuerungen und Preisentwicklungen.
Es ist an der Zeit diese anzupassen. Der Vorstand beantragt folgende Beiträge: 

Einzel CHF 50 (bis anhin: CHF 30 seit 2011)
Familie CHF 75 (bis anhin: CHF 50 seit 2011)

Argumentarium Beitragserhöhung

Folgende Gründe haben uns dazu bewogen die Mitgliederbeiträge anzupassen:

  • keine Beitragsanpassungen seit 2011
  • steigende Kosten im täglichen Betrieb
  • das Angebot wurde stetig ausgebaut ohne die Mitgliederbeiträge anzupassen (W-LAN, Gamingecke, PlayStation5, Tablet's, Handy's, Rolling House, Party's und weitere Angebote
  • die laufenden Kosten von diversen Abos haben sich in den letzten Jahren markant verändert (Handyabos, Hostingkosten, Mailadressen, Cloudspeicher und Weitere)
  • das Angebot ist nach wie vor niederschwellig, jede Person darf den Treff besuchen, unabhängig der Zahlung von Gönner- oder Mitgliedschaft
  • es sind nach wie vor niedrige Beiträge, welche von den meisten Familien bezahlt werden können 

 

Erläuterungen zu Punkt 8 (Traktandenliste):

  • Die Statuen wurden generell überholt und präzisiert. 
    Im selben Aufwisch wurden die Statuten in genderneutrale Sprache überführt. 
  • Weiter beantragt der Vortand den Verein auf der Liste der steuerbefreiten Institutionen zu platzieren
    (hier geht's direkt zum Verzeichnis der bereits gelisteten Institutionen: https://steuerverwaltung.tg.ch/hilfsmittel/freiwillige-zuwendungen/zuwendungen-in-einzelfaellen.html/9199?zuwendungen=alle)
  • Dies hat den Vorteil, dass private Spender nach Zahlungseingang den Beitrag in ihrer Steuererklärung deklarieren und dem Einkommen in Abzug bringen können. Gemäss Vorprüfung (durch den Rechtsdienst, Steuerverwaltung, Departement für Finanzen und Soziales in Frauenfeld) erfüllen die beantragten Statutenanpassungen die Voraussetzungen um nach erfolgter Abnahme durch die Mitglieder an der ordentlichen Jahresversammlung vom 19. März 2025 ein Gesuch auf Steuerbefreiung erfolgsversprechend ist. 

Hier kannst Du die beantragten Anpassungen der Statuten einsehen: 

Vorschlag Statutenanpassung März 2025

Jahresberichte 2024

Protokoll Jahresversammlung 2024